Der Wert von Immobilien
Durch die ständig wechselnden Verhältnisse am Immobilienmarkt gewinnt die korrekte Wertermittlung immer größere Bedeutung. Die Kenntnis des richtigen Wertes dient als Basis für sämtliche entgeltliche und unentgeltliche Immobilientransaktionen.
Durch die berufliche Qualifikation und die verpflichtende Weiterbildung garantieren ihnen die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs eine korrekte Wertermittlung mit Verfahren, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen.
Immobilienbewertung bringt viele Vorteile.
Immobilienbewertung für welchen Zweck?
Wertaktiv
Die kostengünstige Immobilienbewertung als neutrale Unterstützung bei An- und Verkäufen.
Privatgutachten
Die Bewertung erfolgt nach den Bestimmungen des Liegenschafts-bewertungsgesetzes und der einschlägigen Normen sowie nach internationalen Standards.
Steuergutachten
Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten und des gemeinen Wertes gem. §10 Bewertungsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Steuergesetzgebung.
Gerichtsgutachten
Wertermittlungen für Gerichte, Behörden, Notare und Insolvenzverwalter In Wien, Niederösterreich und Burgenland als eingetragener Sachverständiger.
Leistungsportfolio
Neben der klassischen Wertermittlung und Erstellung von Gutachten für die Justiz, den privaten Bereich und für institutionelle Anleger, erstelle ich auch Rentabilitätsberechnungen und Due-Diligence-Prüfungen.
Sachverständigentätigkeit
Der Kernbereich meiner Tätigkeit liegt in der Bewertung von Liegenschaften und Eigentumswohnungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
Wertermittlungen & Hausschätzungen:
- Wertermittlung von Ein- und Zweifamilienhäusern
- Wertermittlung von Eigentumswohnungen
- Wertermittlung von Zinshäusern und Anlageobjekten
- Wertermittlung von gewerblichen Liegenschaften
- Wertermittlung von Grundstücken
- Wertermittlung von Baurechtsliegenschaften
- Wertermittlung von Superädifikaten
- Wertermittlung von gastgewerblich genutzten Immobilien
Bewertung von Rechten und Lasten:
- Bewertung von Dienstbarkeiten (Servituten)
- Bewertung von Wege- und Fahrrechten
- Bewertung von Leitungsrechten
- Bewertung von Wohn- und Gebrauchsrechten
- Bewertung von Fruchtgenussrechten
- Bewertung von Reallasten – Ausgedinge
- Bewertung von Baurechten
- Verkehrswertermittlung von fideikommissarischen Substitutionen an Liegenschaften
Nationale, normierte Verfahren:
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Bei diesen Verfahren werden die Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes wie der Ö-Norm B 1802-1 berücksichtigt.
Verfahren nach internationalen Standards:
- Investment Method
- Discounted Cashflow Method
- Residualwertverfahren
- Diese Verfahren werden unter Einhaltung der internationalen Standards – insbesonders der EVS (European Valuation Standards) sowie der IVS (International Valuation Standards) durchgeführt.
Wichtige Links dazu:
- RICS: Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) in London ist die Immobilienorganisation mit dem weltweit höchsten Ansehen. Sie setzt Standards für die Ausund Weiterbildung sowie die Berufsausübung in der Immobilienwirtschaft. Längst geht ihr Wirkungskreis über Großbritannien und die Länder des Commonwealth hinaus. Zum Klassiker wurde das „RICS Appraisal and Valuation Manual“ (Red Book). RICS: www.rics.org/de
- IVSC: Das International Valuation Standards Council (IVSC) entwickelt internationale Standards für die Immobilienbewertung. IVSC: www.ivsc.org
- TEGOVA: Auf europäischer Ebene arbeitet The European Group of Valuers‘ Associations (TEGoVA). Hier wurde der „European Valuation Standard“ (Blue Book) aufgestellt. TEGOVA: www.tegova.org
- HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS: Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen nimmt als Dachverband nach seinen Statuten die Interessen der für die Gerichte tätigen Sachverständigen österreichweit wahr. www.gerichts-sv.at
EINBLICKE & FALLSTUDIEN
Informieren Sie sich über:

Liegenschaftsbewertungsgesetz
§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt fur die Ermittlung des Wertes (Bewertung) von Liegenschaften, Liegenschaftsteilen und Überbauten im Sinn des § 435 ABGB sowie von damit verbundenen Rechten und darauf ruhenden Lasten in allen gerichtlichen Verfahren.

Gebührenanspruchsgesetz
§ 1. (1) Natürliche Personen, die als Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Geschworene, Schöffinnen und Schöffen in gerichtlichen Verfahren und in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (§ 103 Abs 2 StPO)tätig sind, ..

Meine Geschäftsbedingungen
Die Rechtsbeziehungen der Firma Walter Komarek -Immobilienbewertungen (im Folgenden „Sachverständiger“ genannt) zu ihrem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.