1. Geltung
Die Rechtsbeziehungen der Firma Walter Komarek – Immobilienbewertungen (im Folgenden „Sachverständiger“ genannt) zu ihrem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.