Immobilienbewertung

Fundierte betriebswirtschaftliche, juristische und bautechnische Fachkenntnisse sind die Voraussetzungen für eine korrekte Wertermittlung.

Der Wert von Immobilien

Durch die ständig wechselnden Verhältnisse am Immobilienmarkt gewinnt die korrekte Wertermittlung immer größere Bedeutung. Die Kenntnis des richtigen Wertes dient als Basis für sämtliche entgeltliche und unentgeltliche Immobilientransaktionen.

Durch die berufliche Qualifikation und die verpflichtende Weiterbildung garantieren ihnen die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs eine korrekte Wertermittlung mit Verfahren, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen.

Immobilienbewertung bringt viele Vorteile.

Immobilienbewertung für welchen Zweck?

Wertaktiv

Die kostengünstige Immobilienbewertung als neutrale Unterstützung bei An- und Verkäufen.

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Privatgutachten

Die Bewertung erfolgt nach den Bestimmungen des Liegenschafts-bewertungsgesetzes und der einschlägigen Normen sowie nach internationalen Standards.

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Steuergutachten

Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten und des gemeinen Wertes gem. §10 Bewertungsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Steuergesetzgebung.

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Gerichtsgutachten

Wertermittlungen für Gerichte, Behörden, Notare und Insolvenzverwalter In Wien, Niederösterreich und Burgenland als eingetragener Sachverständiger.

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Leistungsportfolio

Neben der klassischen Wertermittlung und Erstellung von Gutachten für die Justiz, den privaten Bereich und für institutionelle Anleger, erstelle ich auch Rentabilitätsberechnungen und Due-Diligence-Prüfungen.

Sachverständigentätigkeit

Der Kernbereich meiner Tätigkeit liegt in der Bewertung von Liegenschaften und Eigentumswohnungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.

Wertermittlungen & Hausschätzungen:

Bewertung von Rechten und Lasten:

Nationale, normierte Verfahren:

Verfahren nach internationalen Standards:

Wichtige Links dazu:

EINBLICKE & FALLSTUDIEN

Informieren Sie sich über:

Liegenschaftsbewertungsgesetz

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt fur die Ermittlung des Wertes (Bewertung) von Liegenschaften, Liegenschaftsteilen und Überbauten im Sinn des § 435 ABGB sowie von damit verbundenen Rechten und darauf ruhenden Lasten in allen gerichtlichen Verfahren.

Gebührenanspruchsgesetz

§ 1. (1) Natürliche Personen, die als Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Geschworene, Schöffinnen und Schöffen in gerichtlichen Verfahren und in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (§ 103 Abs 2 StPO)tätig sind, ..

Meine Geschäftsbedingungen

Die Rechtsbeziehungen der Firma Walter Komarek -Immobilienbewertungen (im Folgenden „Sachverständiger“ genannt) zu ihrem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.